Hirschau (Bericht von Werner Schulz) Die Wahl des Pfarrgemeinderates ist eines der demokratischen Elemente in der katholischen Kirche. Rund eine Million Katholik*innen werden am 20. März 2022 berechtigt sein, im Bistum Regensburg ihre Pfarrgemeinderäte zu wählen - auch in der Stadtpfarrei Mariä Himmelfahrt Hirschau.
Dort hat das Gremium zwölf Mitglieder. Der Pfarrgemeinderat bildet mit dem Pfarrer und den weiteren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Kern der Pfarrei. Die Mitglieder engagieren sich in hohem Maße und tragen so zur Lebendigkeit der Pfarrei bei. Sie geben ihr ein Gesicht und machen den Glauben sichtbar. Stadtpfarrer Johann Hofmann ruft daher die Gemeindemitglieder auf, sich als Kandidaten/Kandidatinnen zur Verfügung zu stellen. Gewählt werden kann jeder der, a) der katholischen Kirche angehört und sich nicht durch einen formalen Akt von ihr getrennt hat, b) das Sakrament der Firmung empfangen hat, c) wegen des Vorbildcharakters der Mitgliedschaft im Pfarrgemeinderat ein Lebens- und Glaubenszeugnis in Einklang mit der katholischen Lehre und den Grundsätzen der katholischen Kirche führt, d) das 16. Lebensjahr vollendet hat, e) in der Pfarrei seinen 1. Wohnsitz hat oder in ihr haupt- oder nebenamtlich tätig ist, f) für keinen anderen Pfarrgemeinderat kandidiert. Wahlberechtigt sind alle Katholiken der Pfarrei, die am Wahltag (20. März 2022) das 14. Lebensjahr vollendet sowie sich nicht durch einen formalen Akt von der katholischen Kirche getrennt haben. Wer bereit ist, bei den Pfarrgemeinderatswahlen zu kandidieren, kann sich ab sofort im Pfarrbüro (Tel. 09622/2331) oder beim derzeitigen PGR-Vorsitzenden Laurenz Beck (Tel. 09622/3339) zu melden.
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