Hirschau (Bericht von Werner Schulz) Nachdem seit dem 4. Mai feststeht, unter welchen Bedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie das Feiern von hl. Messen und Andachten erlaubt ist, lädt Stadtpfarrer Johann Hofmann seine Gemeindemitglieder ab dem kommendem Wochenende - erstmals am Samstag, 9. Mai, um 19 Uhr - wieder zum Gottesdienstbesuch in die Stadtpfarrkirche Mariä Himmelfahrt ein. Bis dahin wird Pfarrer Hofmann die hl. Messen und Andachten noch vor leeren Kirchenbänken zelebrieren.
Ausdrücklich weist er im Pfarrbrief auf die Vorsichtsmaßnahmen und Hygienevorschriften hin, die unbedingt zu beachten sind und wie diese im Einzelnen in der Stadtpfarrkirche umzusetzen sind. Das Abstandsgebot von zwei Metern um eine Person herum muss eingehalten werden (Ausnahme: zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts ist kein Abstand erforderlich). Für die Pfarr¬kirche ergeben sich nur 40 einzelne Plätze (inclusive Empore)! Je¬der mögliche Platz ist mit einem gelben Punkt auf der Ablagebank oben gekennzeichnet; deshalb besteht eine Zugangsbeschränkung. Sollten mehr Gottesdienstteilnehmer kommen, könnten Stühle für bis zu 50 Per¬sonen im Freien auf dem Bischof-Bösl-Platz mit dem Abstand von 1,5 Metern zu je¬der Person aufgestellt werden. Der Abstand von zwei Metern ist auch während des Hineingehens oder Verlassens der Kirche einzuhalten.
Wegen dieser zahlenmäßigen Beschränkung werden – solange es nötig erscheint – neben der samstäglichen Abendmesse an den Sonntagen zwei hl. Messen gefeiert. Diese beginnen samstags um 19 Uhr, sonntags um 9 Uhr sowie um 10.30 Uhr, erstmals am 9. und 10. Mai. An diesen beiden Tagen werden die hl. Messen mit der Eucharistie gefeiert. Es wird aber noch keine Kommunion ausgeteilt. Die Kommunionspendung ist erst ab einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Der Zugang zu Beginn der Gottesdienste ist nur über den Haupteingang an der Westseite (mit bereist offenstehenden Kirchtüren) möglich. Zum Verlassen der Kirche werden alle Ausgänge geöffnet. Beim Betreten der Kirche wird jedem Besucher ein Desinfektionsmittel auf die Hände gegeben. Wer kein solches Mittel wegen möglicher Hautreizungen nehmen kann, ist zum Tragen von sog. Einmalhandschuhen verpflichtet. Ab dem Betreten der Kirche sowie während des gesamten Gottesdienstes hat jeder eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zur Kollekte (Sammeln der Gaben) werden die Körbchen nicht durchgegeben. Diese werden beim Eingang aufgestellt. Jeder kann seine Gabe beim Betreten oder Verlassen der Kirche einwerfen. Das Singen der Lieder soll von jedem stark reduziert werden. Die Gotteslob-Gesangsbücher sind von zuhause mitzubringen. In der Kirche liegen derzeit keine auf.
Wer erkrankt ist, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme hat, infiziert oder unter Quarantäne ge¬stellt ist oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19 Erkrankten hatte, muss auf die Teilnahme verzichten. Wer sich nicht sicher ist oder aufgrund seines Alters lieber nicht teilnehmen möchte, soll auch nicht mitfeiern. Dann gilt: Für Gläubige, die nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können (wegen Erkrankung, eingeschränkte Teilnehmerzahl), sondern sich über Medien zuhause am Fernsehen oder Radio oder ein persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt.
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