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Nachricht vom 09.12.2020 Rathaus

Neuberechnung der Kanalgebühren

Hirschau (Bericht von Gerhard Fleischmann)  Zum Jahresende steht die Berechnung der Kanalgebühren für den nächsten Veranlagungszeitraum ,an. Die Stadtverwaltung schickt den betroffenen Betrieben und Landwirten in den nächsten Tagen den entsprechenden Fragebogen zu. Grundlage der Gebühr ist die Wassermenge die vom Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen ins Kanalnetz eingeleitet wird. Abgezogen wird was verbraucht oder am Grundstück zurück gehalten wird.



Bei landwirtschaftlichen Betrieben gelten 15 Kubikmeter pro Großvieheinheit/Jahr als nachgewiesen. Grundlage ist der durchschnittliche Großviehbestand des Vorjahres, der zu ermitteln ist. Landwirte die bis Freitag 18.Dezember keinen Fragebogen erhalten sollen ihren Viehbestand bis Mittwoch 30.Dezember entweder telefonisch 09622/81121 oder per Fax 09622/81721 an die Stadtverwaltung melden.

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