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Nachricht vom 11.03.2021 Rathaus

Gewässerbegehung in Hirschau, Schnaittenbach und Gebenbach

Hirschau (Bericht von Gerhard Fleischmann)  Als ein Ergebnis des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss. Zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse begehen Mitarbeiter der Bayerischen Wasserwirtschaftsämter aktuell die Gewässer III. Ordnung, also kleinere Gewässer vor Ort, im Freistaat. Hierfür sind Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Weiden im März und April in den Städten Hirschau und Schnaittenbach sowie in der Gemeinde Gebenbach unterwegs um die Gewässer aufzunehmen.



Für die Begehungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten oder zu befahren. In der Regel erfolgen die Begehungen zu Fuß.

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts-und Lebensräume; vermindern bei Starkregenereignissenden den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist acker-und gartenbauliche Nutzung verboten, Grünlandnutzung ist weiterhin möglich. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ab der Mittelwasserlinie ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen ab dieser anzulegen.



Weitere Informationen über das Projekt „Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse“ sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Weiden zu finden: www.wwa-wen.bayern.de



Nach den Gewässerbegehungen im Landkreis Amberg-Sulzbach erfolgt zunächst eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Erst danach folgt die Veröffentlichung durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas und die Gewässerrandstreifenkulisse wird rechtskräftig.

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