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Nachricht vom 20.07.2021 Vereine

Urteil nach erstem Prozesstag: Amtsgerichts-Premiere gelungen

Hirschau (Bericht von Werner Schulz)  Köstliche Dialoge, ausgezeichnet disponierte Schauspieler und ein begeistertes Publikum! Besser könnte das Urteil über die Premiere des Königlich Bayerischen Amtsgerichts auf der Freilichtbühne im Schlosshof nicht ausfallen.

Eigentlich wollte Regisseur Dieter Held mit seinem Ensemble heuer „In 80 Tagen um die Welt“ reisen. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Vorschriften verlangten ein Umdenken. Man entschied sich schließlich für drei Episoden aus der ZDF-Kultserie. Die Wahl fiel auf die Einakter „Der Pfarrgockel“, „Der Parasit“ und „Die Trompete“. Die Auswahl der Stücke erwies sich ebenso als Glücksgriff wie die Besetzung der Rollen durch Dieter Held. Er hatte damit ein gutes Näschen! Allen voran galt das für Christian Gnan. Er mimte in Hans-Baur-Manier den Amtsgerichtsrat August Stierhammer und dessen Verhandlungsführung. Mal folgte er den Ausführungen der Angeklagten und Zeugen gelassen und verständnisvoll, mal auch streng und oft auch augenzwinkernd. Dabei vergaß er nicht, immer wieder zur Schnupftabakdose zu greifen.

„Es war eine liebe Zeit, die gute, alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar…!“, mit dem Text des Vorspanns der Fernsehproduktionen eröffnete Ludwig Schmid in der Uniform des Wachtmeisters Blasius die Aufführung. Der Staatsanwalt (Erwin Zach) verkündete, dass beim ersten Fall – dem „Pfarrgockel“ – „ein schweres Vergehen einer böswilligen und äußerst abscheulichen Tierquälerei“ zu ahnden war. Die beiden zänkischen Weibsbilder - Corinna Falk als zutiefst fromme Pfarrerköchin Ursula Attenberger und Kerstin Ackermann als resolute Stadlbäuerin Maria Asenbeck – liefen bei ihren emotionsgeladenen Wortgefechten zur Hochform auf. Erstere konnte es nicht ertragen, dass der Asenbeck-Gockel ständig ihre Hühner beglückte. Sie griff schließlich zu brachialer Gewalt, traktierte den Hahn zuerst mit dem Besen und schnitt ihm schließlich mit der Sense den Kopf ab. Salomonisch das Urteil des Amtsgerichtsrats: Die Pfarrerköchin muss ihren Hühnerhof mit einem Gockel komplettieren! Ihr allgemeine Heiterkeit hervorrufender Kommentar: „Um Gotteswillen, das geht doch nicht. Wir haben doch im Pfarrhof den Zölibat.“

Förmlich auf den Leib geschnitten war Roland Fritsch die Rolle des Betbruders Max Haberer beim zweiten Einakter „Der Parasit“. Geradezu herzzerreißend gab er das Unschuldslamm, das nichts dafür konnte, als er dem Ehepaar Luitpold (Markus Dittrich) und Sophie Daimer (Margit Moser) „wie ein ägyptisches Nilpferd“ auf den Teller mit der reschen Schweinshaxe nieste, nachdem er sich eine kräftige Pris Schnupftabak in die Nase gezogen hatte. Um das Fass zum Überlaufen zu bringen, wischte er die Haxn noch mit seinem Schneutztüchl ab und erklärte den Daimers: „Sie erlauben doch, dann iß i!“ Vom Richter ordentlich ins Gebet genommen wurde auch die Bedienung Ziska, glaubwürdig dargestellt von Meike Birner. Eifersüchtig auf Sophie hatte sie dem Haberer einen Taler für das Niesen bezahlt. Das Urteil „Wirtshausverbot“ für den Betbruder wurde am Ende zur Bewährung ausgesetzt, nachdem der Amtsgerichtsrat zur Freude Haberers selber unvermittelt niesen musste.

Knifflig gestaltete sich auch die Suche nach der Wahrheit und einer gerechten Lösung bei der dritten Verhandlung, bei der der Schreiner und Musiker Bartholomäus Kaser, mit Maximilian Stein optimal besetzt, vor dem Kadi stand. Dorthin gebracht haben ihn die engagierten „Sittenwächterinnen“ Wallburga Hirner (Erna Künzel) und Marianne Attenberger (Corinna Falk) von der Jungfrauenkongregation. Sie beschuldigen ihn, eine von ihnen gestiftete, geweihte Trompete bei profanen Tanzveranstaltungen in den umliegenden Ortschaften missbräuchlich eingesetzt zu haben. Einen Unterstützer fanden sie in Bürgermeister Kottmayr (Erhard Ackermann). Schwierig gestaltete sich die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Der Bartl hatte das Instrument seiner Tochter bei der Hochzeit mit dem Vinzenz (Josef Stauber) als Mitgift geschenkt, was Marianne Attenberger völlig aus der Fassung brachte, die sich zu einer Schimpforgie hinreißen ließ. Weise auch in diesem Fall das Urteil des Amtsgerichtsrats: „Der Angeklagte darf das jungfräuliche Instrument ebenso wenig auf Tanz-Musiken benutzen wie die Kirchensopranistin Marianne Attenberger ihre Stimme für ordinäre Schimpfworte.“

So konnte Wachtmeister Blasius am Ende feststellen: „Das Leben geht weiter, ob Freispruch oder Zuchthaus, auch in der guten, alten Zeit – und auf die Guillotin’ hat unser alter Herr Rat eh’ niemanden geschickt … Eine liebe Zeit, trotz der Vorkommnisse – menschlich halt. Und darum kommt es immer wieder zu diesen Szenen – im Königlich Bayerischen Amtsgericht.“

Auf der Freilichtbühne im Schlosshof tagt es wieder am morgigen Mittwoch, 21. Juli, sowie am Freitag, 23. Juli, Samstag, 24. Juli, Mittwoch, 28. Juli, Freitag, 30. Juli und Samstag, 31. Juli, jeweils um 20 Uhr. Eintrittskarten zum einheitlichen Preis von 15 Euro gibt es ausschließlich an der Abendkasse. Diese ist ab 18 Uhr geöffnet. Auf die Einhaltung der am Spieltag geltenden Corona-Sicherheitsbestimmungen (Hygiene, Abstand, Maske usw.) ist zu achten.

Mal gelassen, mal streng, mal augenzwinkernd, mal aufgebracht - wahrlich authentisch in Mimik wie Gestik agierte Christian Gnan auf der Festspielbühne in der Rolle von Amtsgerichtsrat August Stierhammer. - Foto von Werner SchulzFoto: Werner Schulz
Mal gelassen, mal streng, mal augenzwinkernd, mal aufgebracht - wahrlich authentisch in Mimik wie Gestik agierte Christian Gnan auf der Festspielbühne in der Rolle von Amtsgerichtsrat August Stierhammer.

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Foto: Werner Schulz
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