Hirschau (Bericht von Gerhard Fleischmann) Zum 1.Januar 2022 ändern sich die Hebesätze der Grundsteuer A und B von jeweils 310 v.H. auf 340 v.H. Der Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert bei 380 v.H. Die Bescheide für die Grundsteuer werden Anfang kommenden Jahres zugestellt.
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