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Nachricht vom 11.12.2021 Rathaus

Räumen, Streuen, aber bitte mit Splitt!

Hirschau (Bericht von Gerhard Fleischmann)  Zu Beginn des Winters weist die Stadt Hirschau auf die Räum- und Streupflicht hin. Zum Winterdienst verpflichtet sind alle Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die entweder direkt an öffentliche Straßen angrenzen oder über diese erschlossen werden.

Die Gehbahnen müssen an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee befreit sein. Zudem ist bei Schnee- und Eisglätte mit abstumpfenden Mitteln zu streuen. Auftausalz oder ätzende Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Nur bei besonderer Glättegefahr etwa auf Treppen oder starken Steigungen ist das Streuen von Tausalz in Ausnahmefällen zulässig. Zudem ist Streusalz schlecht für Umwelt, Tierpfoten, Granitbeläge usw.

Dieser Winterdienst ist bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss eine Gehbahn in einer Breite von einem Meter auf der Straße geräumt und gestreut werden. Das Räumgut ist so zu lagern, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. Beim Räumen müssen Abflussrinnen, Hydranten, Verbindungswege zu Bushaltestellen und Fußgängerüberwege freigehalten werden.

Stumpfes Material (Splitt) kann im Wertstoffhof an der Wolfgang-Droßbach Straße kostenlos in Haushaltsmengen geholt werden.

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