Hirschau (Bericht von Gerhard Fleischmann) Die letzte öffentliche Sitzung dauerte deutlich über vier Stunden, forderte sowohl von den Räten als auch forderte den Zuhörern Durchhaltevermögen. Für lange Diskussionen sorgte die Erarbeitung eines Kriterienkatalogs für die Beurteilung zahlreicher eingegangener Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen im Stadtgebiet.
Die Thematik war im Rahmen der Klausurtagung des Stadtrates vorberaten worden. Bauamtsleiter Martin Beck stellte den Konzeptentwurf vor, der nach einigen Änderungen angenommen wurde. Die gesamte landwirtschaftlich nutzbare Fläche im Stadtgebiet beträgt 2982 ha, bayernweit wird empfohlen ein bis zwei Prozent für Solaranlagen zu nutzen. Der Stadtrat einigte sich vorerst 45 ha etwa 1,5 Prozent der Fläche ins Auge zu fassen, dann werde man weitersehen. Klar ist aber auch, dass die Fläche für alle vorliegenden teilweise bereits genehmigten Anträge über 70 ha liegen würden.
Wichtigstes Kriterium ist für die Räte, wie sich die Anlagen ins Landschaftsbild einfügen. Nicht gewünscht sind Anlagen in der offenen weit einsehbaren Landschaft oder solche die der künftigen Wohn- oder Stadtplanung im Wege sein könnten oder den Tourismus beeinträchtigen. Vorrangig sollten eher minderwertige oder vorbelastete Flächen genutzt werden. Hochwertige Flächen, Landschaftsschutzgebiete, Biotope sollen frei bleiben.
Der Investor hat die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung anzubieten, von mindestens 15 % wird ausgegangen. Der Sitz der Gesellschaft muss Hirschau sein, damit anfallende Gewerbesteuer im Ort bleibt und der Ertrag sich auf die Klimabilanz der Stadt auswirkt. Klar muss vorab sein wie die Fläche nach Inbetriebnahme gestaltet und gepflegt wird. Biodiversität und andere ökologische Aspekte stehen im Vordergrund. Vereinfachte Antragskriterien gelten für Anlagen die im Eigentum von Hirschauer Bürgern sind. Der Einspeisepunkt ins Netz sollte möglichst nah an der Anlage liegen. Besonders gewünscht sind AGRI-PV-Anlagen. Auf derartigen Flächen ist neben der Stromgewinnung landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich.
Ein Gesichtspunkt ist zudem ob nur Grundeigentümer oder Nachbarn mit Pachtzahlungen bedacht werden. Auch wie die Eingrünung, der Rückbau erfolgen sollen möchte der Stadtrat wissen und ob dafür eine Bürgschaft geleistet wird. Nicht dass nach Auslaufen des Betriebs eine unklare Situation herrscht.
Der Stadtrat möchte mit diesen Kriterien die Grundlage für eine Vorauswahl schaffen, sonst ergebe sich eine Vielzahl von Sitzungen, die nicht zu schaffen seien, zudem könnten sich die Antragsteller orientieren. Betont wurde aber auch, dass der Stadtrat immer Herr des Verfahrens sei.
Nach zu wählen waren sechs Feldgeschworene, neun Bewerbungen lagen vor. Man wollte aber keinen der Bewerber für dieses Ehrenamt auf Lebenszeit ablehnen und einigte sich einstimmig darauf, die Zahl der Feldgeschworenen im Stadtgebiet von 24 auf 27 zu erhöhen. Nachdem in geheimer Abstimmung alle Bewerber mit 17 bis 19 Stimmen deutlich über den erforderlichen 10 Stimmen lagen ergänzen neun Bürger die bisherige Liste der Feldgeschworenen: Michael Reif, Weiher; Bernhard Wisgickl, Massenricht; Heinz Müller, Hirschau; Josef Dotzler, Georg Fischer, Ludwig Fischer; Norbert Graf, alle Steiningloh; Wolfgang Falk Ehenfeld; Alfred Strobl, Kindlas;
Um einen Bauwunsch umsetzen zu können wurde das Verfahren für die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung Dienhof Nord einstimmig auf den Weg gebracht. Die Kostensätze für Entschädigung bei Feuerwehreinsätzen wurden beding durch die Anschaffung eines neuen Löschfahrzeugs angepasst.
Nachdem die Akustik bei den Sitzungen im Josefshaus manches Mal nicht gut ist holte die Verwaltung Angebote für Mikrofonanlagen ein. Das günstigste lag bei 27000, was allen Räten zu teuer erschien, man möchte Alternativen suchen.
Unter Verschiedenes regte Wolfgang Bosser auf Vorschlag von Anliegern die Aufstellung eines Hundetoilettenbehälters im Bereich Lerchenstraße/Forststraße an. Christian Feja mahnte den Fortgang des „Projekts „Zukunftswerkstatt an.
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